In der pauschalen Glasversicherung sind sowohl Mobiliar- als auch Gebäudeverglasungen des privat genutzten Einfamilienhauses oder der Wohnung gegen (Glas)-Bruch versichert.
Beispiele:
NICHT versichert werden zum Beispiel optische Gläser, Hohlgläser, Beleuchtungskörper und Handspiegel oder Photovoltaikanlagen.
Ein individuelles Angebot können Sie jederzeit gerne und unverbindlich bei uns anfordern.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen nach wie vor für eine persönliche Beratung zur Verfügung oder Sie schreiben uns eine E-Mail mit Ihren Fragen an info@ds-schumann.de