Grundsätzlich besteht nach deutschem Recht eine Ersatzpflicht für Schäden, die einer anderen Person zugefügt werden, in voller Höhe ohne Berücksichtigung der Einkommenssituation des Schadensverursachers.
Dies ist die Grundlage für die notwendige Absicherung von finanziellen Verlusten bei einer Sach-, Personen- und/oder Vermögensschädigung und kann in den unterschiedlichsten Formen am deutschen Versicherungsmarkt abgedeckt werden:
Ein individuelles Angebot können Sie jederzeit gerne und unverbindlich bei uns anfordern.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen nach wie vor für eine persönliche Beratung zur Verfügung oder Sie schreiben uns eine E-Mail mit Ihren Fragen unter info@ds-schumann.de